Beweissicherungsverfahren

 

In Zusammenarbeit mit einem Bausachverständigen führen wir im Zuge geplanter Bauvorhaben Beweissicherungsverfahren durch.

 

Ein Beweissicherungsverfahren ist immer dann notwendig, wenn die Gefahr besteht, dass ein Objekt z.B. nach einem Bauvorhaben in der Nachbarschaft nicht mehr in dem Zustand ist, wie es zum Zeitpunkt der Beweissicherung war. Es ist deshalb für den Bauherrn empfehlenswert, den Zustand der im direkten Einflussbereich der Baumaßnahme liegenden Baulichkeiten im Vorfeld zu dokumentieren.

 

Unser Büro erstellt dazu eine digitale Bauzustandsdokumentation. Diese Art der Beweissicherung dient dem Bauherrn als Nachweis, dass später ggf. gemeldete Schäden auch tatsächlich durch die Bautätigkeiten entstanden sind. 

 

Aufnahme der Bauschäden

 

 

 

Kontakt:

 

Dipl.-Geol. Jürgen Neu

Baumannstr. 71a

83233 Bernau a. Chiemsee

 

Tel.: 08051-968760

Fax: 08051-969661

Mobil: 0170-4322383

 

E-Mail: info@umweltberatung-neu.de 

 

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