Deutlich höhere Förderungen von Erdwärmeheizungen
Hauseigentümer können sich über eine deutliche finanzielle Unterstützung beim Heizungsaustausch freuen. Zum Jahreswechsel wird die Förderung von Erdwärmeheizungen bis 100 Kilowatt Wärmeleistung reformiert und deutlich erhöht. Der Bundesverband Geothermie sieht den Schritt als wichtiges Signal für eine entschlossene Wärmewende.
Beim Einbau einer effizienten Erdwärmepumpe erhalten Bauherren und Hauseigentümer zukünftig 35 % der Investitionskosten vom Staat zurück. Wird eine Ölheizung ersetzt, sind es sogar 45 %. Bisher orientierte sich die Förderung an der installierten Leistung, nunmehr sind die Investitionskosten der Maßstab für die Förderung. Anrechenbar sind ab sofort nicht nur die Anschaffung und der Einbau der Wärmepumpe, sondern auch Anschaffung und Einbau der Erdwärmesonden und -kollektoren, die Errichtung von Grundwasserbrunnen sowie weitere sogenannte Umfeldmaßnahmen.
„Die Änderung der Förderung ist ein deutliches Signal, dass der Erdwärme die Zukunft gehört. Jetzt wechseln ist die Devise“, begrüßt Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie, die Anpassungen. Neben den Einsparungen bei den Investitionskosten können Erdwärmekunden zukünftig auch Einsparungen bei den Betriebskosten erwarten. Die Einführung eines Preises von 25 EUR pro Tonne CO2 bei gleichzeitiger Senkung der EEG-Umlage und damit der Strompreise senkt die Betriebskosten für Erdwärmepumpen.
Quelle: BVG-Mitteilung vom 02. Januar 2020
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) änderte die Bedingungen zur Antragsstellung zur Förderung von Heizungen mit Erneuerbaren Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms. Ab Beginn des nächsten Jahres muss der Antrag vor der Umsetzung der Maßnahmen bzw. vor dem Vertragsschluss mit dem Installateur beim BAFA gestellt werden. Bisher wurden Anträge auf Basisförderung immer nach Einbau der Erdwärmeheizung gestellt. Lediglich Anträge auf Innovationsförderung wurden bisher im zweistufigen Verfahren vor der Umsetzung beantragt.
Eine Übergangsregelung gilt für Antragsteller, die Ihre Heizungsanlage 2017 in Betrieb nehmen. Sie können den Förderantrag noch bis zu neun Monaten nach der Inbetriebnahme stellen. Ebenso kann die Förderung von Anlagen, bei denen der Auftrag bereits in diesem Jahr erteilt wurde, die aber erst im Jahr 2018 in Betrieb genommen werden, durch eine Sondererklärung abgesichert werden. Darin bestätigt der Bauherr, dass die Verzögerung bei der Umsetzung nicht von ihm selbst verschuldet wurde. Hierbei ist zu beachten, dass die Inbetriebnahme der Anlage sowie die Antragstellung spätestens bis zum 30.09.2018 erfolgen muss.
Gefördert werden oberflächennahe Geothermiewärmepumpen bis zu einer Nennwärmeleistung von 100 Kilowatt zur Beheizung von Gebäuden, als Prozesswärme und zur Einspeisung in Wärmenetze. Durch die Förderung bekommt die Bohrfirma eine finanzielle Unterstützung vom BAFA. Um eine Basisförderung zu erhalten, muss die Bohrfirma eine Zertifizierung nach der technischen Regel DVGW-120-2 und einen Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung gegen verschuldensunabhängige Sachschäden besitzen. Für eine Innovationsförderung gelten ähnliche Ansprüche an die Bohrfirma wie bei der Basisförderung. Jedoch gibt es hier besondere Voraussetzungen an Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen und für Wärmepumpen mit verbesserter Systemeffizienz. Mit dem Marktanreizprogramm sollen Unternehmen sowie Privatpersonen angeregt werden, ihre Wärme aus Erneuerbare Energien zu beziehen.
Quelle: BAFA
Neues Label für alte Heizkessel: Anreiz zum Energiesparen setzen
Seit 1. Januar 2016 gilt das neue Effizienzlabel für alte Heizkessel. Sie werden schrittweise mit dem neuen farbigen Label für Heizungsaltanlagen (grün = sehr effizient bis rot = wenig effizient) ausgestattet. So können sich Verbraucher kostenfrei darüber informieren, wie effizient ihr Heizgerät ist und welche Förderungen und Energieberatungsangebote es gibt. Das soll zum Energiesparen und Austauschen alter Heizgeräte, beispielsweise gegen eine moderne und umweltfreundlich Erdwärmeheizung (höchste Effizienzklasse mit A++), motivieren. Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger sowie bestimmte Energieberater sind ab 2016 berechtigt, die Etiketten anzubringen - ab 2017 besteht eine entsprechende Pflicht der Bezirksschornsteinfeger.
Der Flyer "Neues Energielabel für alte Heizungen" informiert über umfassende Beratungsangebote. Dort finden Sie auch Informationen dazu, wie Sie sich bei der Optimierung Ihrer Heizungsaltanlage vom Staat fördern lassen können. Zudem bekommen Sie dort Hinweise, wie Sie Ihre Heizung optimal nutzen. Bei Fragen rund um das Energielabel für alte Heizungsanlagen hilft eine Info-Hotline (+49 30 34409399).
Mit dem Online-Rechner können Verbraucher aber auch die Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater die individuelle Energieeffizienzklasse eines jeden Heizkessels bestimmen.
Quelle: BMWi vom 26. Januar 2016
Bundesverband Geothermie begrüßt neues Förderpaket.
Nutzer von Geothermieanlagen können sich ab sofort über höhere Förderbeiträge freuen. Beim Austausch einer ineffizienten fossilen Heizung gegen eine moderne oberflächennahe Geothermieanlage mit Wärmepumpe erhalten sie einen 20-prozentigen Aufschlag auf den Förderbetrag des Marktanreizprogramms (MAP). Zudem sieht das neue Anreizprogramm Energieeffizienz einen Pauschalbetrag von 600 Euro für die Optimierung derHeizungsanlage vor. Das Anreizprogramm ist bis Ende 2018 befristet.
Gewährt wird der sogenannte „Zusatzbonus“ sowohl auf den Investitionszuschuss für Erdwärmeheizungen mit Wärmepumpe bis 100 Kilowatt als auch auf den Tilgungszuschuss im KfW-Programm Erneuerbare Energien (Premium) für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt und den Anschluss an ein MAP-gefördertes Wärmenetz. Voraussetzungen sind die Bewilligung eines zugrunde liegenden Fördermittelantrags, die Außerbetriebnahme einer ineffizienten Öl- und Gasheizung und die Optimierung der gesamten Heizungsanlage. Als ineffizient gelten Heizungen, die weder die Brennwert- noch die Brennstoffzellentechniknutzen.
Im Förderfall erhalten Bauherren von Geothermieanlagen bis 100 Kilowatt einen Zuschuss von mindestens 5.400 Euro, bei Geothermieanlagen mit Erdsonden mindestens 6.000 Euro. Der Antrag ist bei der für den MAP-Antrag zuständigen Behörde zu stellen. Für Anlagen bis 100 Kilowatt ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig, für Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
„Das Anreizprogramm Energieeffizienz setzt ein wichtiges Signal zum Aufbruch im Wärmemarkt. Nie hat sich der Austausch einer alten Heizung mehr gerechnet als jetzt“, sagt BVG-Präsident Dr. Erwin Knapek. „Diese Förderung für erdgebundene Wärmepumpen, die von der unmittelbaren Nutzung von Heizöl oder Erdgas unabhängig sind, sollte sich niemand entgehen lassen. Das kommt auch den auf der internationalen Klimakonferenz 2015 beschlossenen strategischen Zielen der Dekarbonisierung entgegen.“
Quelle: BVG-Pressemitteilung vom 13. Januar 2016
Höhere Anforderungen durch Energieeinsparverordnung - EnEV
ab 01. Januar 2016
Ab Januar 2016 gelten neue Mindeststandards für die Energieeffizenz von Gebäuden. Diese werden im Rahmen der Verschärfung der Energieeinsparverordnung (EnEV) gültig, die 2014 in Kraft trat. Die neuen Anforderungen wirken auf das Genehmigungsverfahren für den Hausbau und auch auf Förderprogramme.
Mehr als 50 % des Primärenergieverbrauches entfallen auf den Wärmesektor. Deshalb setzt die Bundesregierung mit derE nergieeinsparverordnung Standards zum Energiesparen. Diese werden mit der EnEV fortlaufend angepasst. Die neueste Anhebung der Anforderungen ist ein Zwischenschritt hin zum sogenannten Niedrigenergiegebäudestandard der Europäischen Union, der spätestens ab 2021 gelten soll.
Konkret heißt das für Häuser, die ab 2016 errichtet oder wesentlich saniert werden, dass 25 Prozent weniger Primärenergieverbraucht werden darf als ein Haus, das nach den 2015 gültigen Mindestwerten gebaut wurde. Hinzukommt, dass die Anforderungen an die Dämmung steigen. Der Bedarf an Wärme soll über die Dämmung noch einmal um 20 Prozent gesenkt werden.
Die EnEV gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Sie legt die Anforderungen an den Wärmedämmstandard und die Anlagentechnik fest. Als Bezugsgröße dient die Primärenergiebilanz. Sie wird unter Zuhilfenahme verschiedener Faktoren errechnet. Insgesamt soll damit eine höhere Energieeffizienz erreicht werden.
Dabei ist nicht nur entscheidend, wie viel Energie ins Haus geliefert, sondern auch welcher Energieträger verwendet wird. Regenerative Energien, insbesondere Geothermie/Erdwärme wirken sich auf die Bilanz positiver aus als Öl, Gas oder Strom. Bei der Ermittlung der Energiebilanz werden neben der Raumheizung und -kühlung auch Warmwasserbereitung und Lüftungsanlagen berücksichtigt. Hinzugerechnet wird auch die Energie, die für den Betrieb von Pumpen, Brennern und Reglern gebraucht wird.
Die neuen Standards ab 2016 wirken sich auch auf die Förderung und Finanzierung von Bauvorhaben aus.
Quelle: BVG-Nachricht vom 09. Dezember 2015
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